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KOCIAN Transporte

Inh. Thorsten Kocian

Taubenrain 1

86485 Biberbach/Affaltern 


Telefon: 08293 950 83 84
Mobil: 0151 252 773 61
E-Mail-Adresse: info@kocian-transporte.de

Ust-Id-Nr.: DE330917536
Steuernummer: 102/238/11383 

 

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Urheberrecht

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Datenschutz

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AGBs


1.


Die Firma KOCIAN Transporte führt Transporte jeglicher Art im Bereich des genehmigungsfreien Güterverkehrs bis 3,5 t aus, hauptsächlich Direktzustellungen, Sonderfahrten und Kleintransporte. Von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Regelungen werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn diese von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt werden.


2.


Die Beförderung der Waren im genehmigungsfreien Güterverkehr bis 3,5t welche im Umkreis von 200km um unseren Firmenstandort sind, erfolgt in der Regel durch die Firma KOCIAN Transporte, wir behalten uns jedoch vor in Ausnahmefällen, einige Transportaufträge auch an Andere, sorgfältig ausgewählte Frachtführer oder Unternehmen weiter zu vergeben.


2.1


Die Auftragserteilung erfolgt grundsätzlich telefonisch, per WhatsApp oder Email und sind bindend. Der Auftraggeber hat bei Auftragsvergabe alle wesentlichen Angaben zur Sendung, wie die Größe, das Gewicht, der Zustand der Sendung, Gefahrenhinweise usw. zu übermitteln. Wir gehen bei Abholung und Zustellung von einer Regelöffnungszeit von Montag bis Freitag von 7 bis 16:30 Uhr aus. Sollte eine Abholung bzw. die Zustellung der Ware innerhalb dieser Zeiten nicht möglich sein, muss dies zwingend durch den Auftraggeber gesondert und vorab spätestens aber bei Auftragserteilung mitgeteilt werden.
Alle Güter, die sich zur Beförderung mit Pkw, und Transporter oder LKW eignen, können transportiert werden.
2.2


Die Beförderung erfolgt je nach Vereinbarung als Direktfahrt, im Sammeltransport oder als Sonderfahrt. Bei Direktfahrten erfolgt die Zustellung auf schnellstem Weg zwischen Absender und Empfänger. Bei Sammeltouren in der Regel innerhalb von 48 Std. Für Direktfahrten erfolgt die Auslieferung in der Regel, je nach Wetter und Verkehrsbedingungen, innerhalb des selben Werktages.


2.3 


Kann eine Fahrt aus Gründen, die nicht der Fahrer verschuldet hat (z.B. Es wurde keine Person innerhalb der Regelöffnungszeiten angetroffen, falsche Adresse angegeben usw.), nicht abgeholt oder geliefert werden, so ist die Firma KOCIAN Transporte berechtigt, die Kosten für eine vergebliche Anfahrt oder weiteren Auslieferungsversuche dem Auftraggeber zu berechnen.


2.4 


Wird eine Fahrt ohne Verschulden des Kuriers storniert, so ist die Firma KOCIAN Transporte berechtigt, eine Stornogebühr nach geleistetem Aufwand (Planung, Teilanfahrt etc.) zu berechnen.


2.5


Die Verpflichtung des Frachtführers aus dem Beförderungsvertrag umfaßt keine Gestellung von Ladehilfsmitteln und Packmitteln, insbesondere keine Gestellung von Paletten. Soll ein Palettentausch erfolgen, so ist diese Vereinbarung gesondert vorab bei der Auftragserteilung zu treffen. Der Palettentausch ist eine eigenständige zusätzliche Dienstleistung des Frachtführers, die mit dem Frachtentgelt nicht abgegolten und besonders zu vergüten ist. Der Vertrag über die Beförderung von palettiertem Gut ist mit der Auslieferung beim Empfänger erfüllt. Die Rücklieferung leerer Paletten erfolgt nur, wenn darüber ein gesonderter Beförderungsvertrag abgeschlossen wird, ein Folgeauftrag vorliegt oder vorab abgesprochen wurde.


2.6 


Der Frachtführer ist berechtigt, beim Auftraggeber eine Auftragsbestätigung mit Stempel und Unterschrift zu verlangen. Verweigert der Auftraggeber diese Auftragsbestätigung, so ist der Fahrer berechtigt, ein Zurückbehaltungsrecht an der Sendung auszuüben, bis das Beförderungsentgelt für diesen Transport entrichtet worden ist.


2.7


Zustellungs- bzw. Ablieferungsbestätigungen


Der Transportauftrag umfasst die Abholung und Zustellung/Ablieferung der zu befördernden Sendung an den Empfänger oder einen empfangsberechtigten Dritten. Sofern der Auftraggeber nicht ausdrücklich eine persönliche Aushändigung fordert, können alle Sendungen auch an andere Personen ausgehändigt werden, die unter der Empfängeradresse angetroffen werden. Empfangsbestätigungen oder ähnliches werden nur auf ausdrücklichen Auftrag bei Ablieferung angefordert.


2.8


Be- und Entladezeit


Für jeden Transport ist eine Lade- und Entladezeit von gesamt 30 Minuten, im vorab vereinbarten Preis inbegriffen. Sollte die Be- und Entladezeit jedoch länger dauern, behält sich die Firma KOCIAN Transporte vor, den zeitlichen Mehraufwand mit 7,50 € je angefangene 10 Minuten gesondert in Rechnung zu stellen.  
Wir gehen davon aus, dass die Ware beim Versender und beim Empfänger durch ein anerkanntes Flurförderfahrzeug be- bzw. entladen wird. Sollte dies nicht der Fall sein, muss das zwingend bei Auftragserteilung mitgeteilt werden. Ausschließlich Pakete bis Max. 20 KG können durch den Fahrer per Hand abgeladen werden. Die ist nur nach vorheriger Absprache möglich und kann mit weiteren Kosten verbunden sein.

 


3.


Verpackung / Transportverpackung 


Es ist die Pflicht des Auftraggebers, die zu transportierenden Güter in einer für dessen Transport geeigneten Verpackung zu übergeben. Die Verpackung muss transportsicher und nicht für dritte leicht zu öffnen bzw. schließen sein. Unverpackte Sendungen oder unzureichend und nicht sachgerecht verpackte Sendungen werden auf Wunsch auch transportiert, jedoch wird für solche Sendungen keine Haftung übernommen.
Ist eine solche Verpackung nicht gegeben, so muß der Fahrer darauf hingewiesen werden, zudem behalten wir uns eine Verweigerung der Durchführung vor. Sollte der Transport dennoch durchgeführt werden, übernehmen wir keinerlei Haftung für Transportschäden oder Ähnliches. Die Risiken eines eventuellen Transportschadens gehen dann entsprechend der Richtlinien nach „HGB“ auf den Auftraggeber über. Die Kosten für eine vergebliche Anfahrt gehen zu Lasten des Auftraggebers.


4.


Laufzeiten


Die Einhaltung bestimmter Liefertermine wird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wird. Zeitkritische Aufträge müssen immer schriftlich erteilt werden und werden nur nach schriftlicher Bestätigung durch die Firma KOCIAN Transporte durchgeführt. Sicherheit geht vor; Die Ausführung eines Auftrages erfolgt, sowie es die Verkehrslage zulässt.


5.


Zahlungsbedingungen und Zahlungsverzug


 

Abgerechnet wird die optimalste Straßenverbindung zwischen Abholungs- und Verbindungsort. Grundlage hierfür ist Google Maps oder die vorab abgesprochene Routen/Streckenlänge. Das Beförderungsentgelt ist mit der Ablieferung des Transportgutes fällig und wird in der Regel per Rechnungsstellung eingefordert werden. Wir behalten uns jedoch vor, nach vorheriger Absprache den Betrag in Bar bei Abholung der Ware einzufordern
Ist bargeldlose Zahlung vereinbart, erfolgt die Abrechnung durch die Firma KOCIAN Transporte bei Abholung der Ware ggf. bei Rückgabe der Lieferscheine. Rechnungen sind wenn nicht anders vereinbart sofort und ohne Abzug fällig. Bleibt die Zahlung nach Erhalt der Mahnung aus, so kann die Firma KOCIAN Transporte für die zweite Mahnung eine Mahngebühr i. H. v. 8,00 €, für die dritte Mahnung eine Mahngebühr i. H. v. 15,00 € sowie Verzugszinsen in Höhe von 7% über dem jeweiligen Diskontsatz der Bundesbank/Europäischen Zentralbank verlangen, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass der Firma KOCIAN Transporte ein wesentlich geringerer Zinsschaden entstanden ist. Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt hiervon unberührt.
Einwendungen gegen die Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen, spätestens jedoch nach Erhalt der ersten Mahnung, schriftlich geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist gelten die Rechnungen als anerkannt.

 


6.


 

Haftung der Firma KOCIAN Transporte.
Die Firma KOCIAN Transporte haftet bei all ihren oben genannten Tätigkeiten nach den gesetzlichen Vorschriften.
Die gesetzliche Grundhaftung, gemäß § 449 HGB für Verlust, Teilverlust oder Beschädigung von Gütern zwischen Abholung und Ablieferung ist auf 8,33 SZR festgesetzt, bei ausdrücklichen Wunsch des Versenders kann die Haftung bis zu 40 Sonderziehungsrechten pro Kilogramm, höchstens jedoch mit dem Wert des Gutes gegen Aufpreis erweitert werden. Die Erweiterung der SZR muss vom Auftraggeber jedoch spätestens bei Auftragserteilung schriftlich angefordert werden und durch dir Firma KOCIAN Transporte bestätigt werden. 
Die Firma KOCIAN Transporte haftet nicht für Bruchschäden an Glas, Porzellan, Keramik und anderen bruchempfindlichen Gütern. Für Funktionsstörungen elektrischer und elektronischer Geräte haftet die Firma KOCIAN Transporte nur, wenn nachgewiesen wird, dass die Schäden auf Verschulden der Firma KOCIAN Transporte zurückzuführen sind.
Die Firma KOCIAN Transporte hat die ihr gesetzlich obliegende Haftung aus dem Beförderungsvertrag durch eine Haftpflichtversicherung abgedeckt.

 


7.


 

Schadensanzeige, Verjährung Gem. § 438 HGB ist ein äußerlich erkennbarer Verlust oder eine äußerlich erkennbare Beschädigung des Frachtgutes bei Ablieferung des Gutes schriftlich anzuzeigen. Zudem muss die Anzeige den Schaden hinreichend deutlich kennzeichnen. Darüber hinaus hat der Frachtführer diese Anzeige schriftlich zu bestätigen.
Äußerlich nicht erkennbarer Verlust oder eine äußerlich nicht erkennbare Beschädigung des Gutes sind innerhalb von 3 Tagen nach Ablieferung schriftlich gegenüber der Firma KOCIAN Transporte anzuzeigen. Maßgeblicher Zeitpunkt ist der Eingang der Schadensanzeige bei der Firma KOCIAN Transporte. Pauschale Schadensanzeige genügen in keinem Fall und werden abgelehnt.
Ansprüche wegen Überschreitung der Lieferfrist sind umgehend nach Ablieferung schriftlich der Firma KOCIAN Transporte anzuzeigen. Auch insoweit ist der Eingang der Anzeige maßgeblich.
Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn diese Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch die Firma KOCIAN Transporte ausdrücklich anerkannt sind.
Der Auftraggeber kann sich nur auf ein Zurückbehaltungsrecht berufen, wenn der Gegenanspruch aus dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
Sämtliche Ansprüche gegen die Firma KOCIAN Transporte, gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren in sechs Monaten. Die Verjährungsfrist beginnt mit Fälligkeit des Anspruchs, spätestens mit erfolgreichen Ablieferung der Sendung, bei Verlust mit dem Zeitpunkt der Kenntnisnahme des Verlusts.

 


8.


Gerichtsstand soweit gesetzlich zulässig, ist für alle Rechtsstreitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis Biberbach/Augsburg als Gerichtsstand vereinbart.


 

 

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